Lektion 2, Thema 6
In Bearbeitung

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Lisa 23. Oktober 2024
Lektion Fortschritt
0% abgeschlossen

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Verantwortung für die Einhaltung der DSGVO und der damit verbundenen Schutzmaßnahmen bei dem Verarbeitenden bzw. dessen rechtlichem Vertreter liegt.

Bei einer Schule haften in der Regel die Schulleiter*innen, bei Unternehmen in der Regel die Geschäftsführer*innen. Diese Haftung lässt sich aus gesetzlichen Gründen nicht beschränken oder delegieren.