Lektion 2, Thema 3
In Bearbeitung

Auskunftsverlangen

Lisa 23. April 2024
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Die Frist für die Erfüllung eines Auskunftsverlangens beträgt maximal einen Monat.

Länger als einen Monat darf die Auskunftserteilung nur dauern, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist. Krankheit oder Urlaub von Mitarbeitenden werden nicht als Ausnahmefall akzeptiert.

Die Frist kann dann um zwei Monate auf maximal drei Monate verlängert werden. Insbesondere beim Auskunftsverlangen sind die vorher genannten Maßnahmen “eindeutige Identitätsfeststellung” und “Verschlüsselung der Daten” unbedingt einzuhalten.

Wie erfülle ich das Auskunftsverlangen?

Bitte setzen Sie uns unter Nennung des betroffenen Datensatzes in Kenntnis, sodass wir alle personenbezogenen Daten (auch von unseren Servern) bereitstellen können. Kontakt: support@aula.de