Lektion 2, Thema 2
In Bearbeitung

Vertrag

Lisa 20. April 2024
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Bevor es an einer Schule mit aula losgeht, wird ein aula-Vertrag abgeschlossen. Meistens wird der Vertrag von einer Gruppe aus Schülerinnen und Schülern und Lehrinnen und Lehrern erstellt. Manchmal kann es mehrere Monate dauern, bis alle sich einig sind. Am Ende wird er von der Schulkonferenz beschlossen. In der Schulkonferenz sitzen: die Schulleitung, Vertreter*innen von Lehrkräften, Schüler*innen und Eltern.

Der Vertrag legt fest, wie Schülerinnen und Schüler sich über die aula-Plattform beteiligen dürfen. Er soll also klar machen, was über aula entschieden werden darf und was nicht. An vielen Schulen dürfen Schülerinnen und Schüler abstimmen über:

  • das Essensangebot in den Pausen
  • die Gestaltung von Klassenräumen
  • manche Unterrichtsinhalte
  • die Hausordnung
  • schulische Veranstaltungen wie Schulfeste
  • und vieles mehr!

Der Vertrag kann auch festlegen, welche Rechte und Pflichten Schüler*innen, Lehrkräfte, die Schulleitung und Eltern auf der aula-Plattform haben. Also zum Beispiel:

  • Die Schulleitung muss eine Idee innerhalb einer gewissen Zeit prüfen
  • Lehrerinnen und Lehrer müssen in regelmäßigen Abständen im Unterricht eine aula-Zeit einplanen
  • Alle (also auch Schülerinnen und Schüler) müssen sich an gewisse Verhaltensregeln halten
  • Niemand darf auf der aula-Plattform beleidigende, rassistische, anstößige oder andere diskriminierende Dinge posten

Damit alle immer wissen, was im Vertrag steht, kann er an einem zentralen Platz im Schulgebäude ausgehangen werden oder auf der aula-Plattform verlinkt werden.

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