Lektion 2, Thema 2
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aula-Vertrag

Lea 4. September 2024
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Bevor es an einer Schule mit aula losgeht, wird ein aula-Vertrag abgeschlossen. Meistens wird der Vertrag von einer Gruppe aus Schüler*innen und Lehrkräften erstellt.  

Der Vertrag legt fest, wie Schüler*innen sich über die aula-Plattform beteiligen dürfen. Er soll also klar machen, was über aula entschieden werden darf und was nicht

Vor jeder Abstimmung wird dann überprüft, ob Schüler*innen laut Vertrag überhaupt über diese Idee entscheiden dürfen. Darum musst du dich aber nicht kümmern.

An vielen Schulen dürfen Schüler*innen abstimmen über:

  • das Essensangebot in den Pausen
  • die Gestaltung von Klassenräumen
  • manche Unterrichtsinhalte
  • die Hausordnung
  • schulische Veranstaltungen wie Schulfeste
  • und vieles mehr!

Der Vertrag kann auch festlegen, welche Rechte und Pflichten Schüler*innen, Lehrkräfte, die Schulleitung und Eltern auf der aula-Plattform haben. Also zum Beispiel:

  • Es muss innerhalb einer gewissen Zeit geprüft werden, ob über eine Idee abgestimmt werden darf oder nicht.
  • Alle müssen sich an gewisse Verhaltensregeln halten.
  • Niemand darf auf der aula-Plattform beleidigende, rassistische, anstößige oder andere diskriminierende Dinge posten.

Damit alle immer wissen, was im Vertrag steht, kann er an einem zentralen Platz im Schulgebäude ausgehangen werden oder auf der aula-Plattform verlinkt werden.

Hier geht’s zum nächsten Schritt.