Lektion 2, Thema 1
In Bearbeitung

Löschungsverlangen

Lisa 19. April 2024
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Die Löschung muss unverzüglich erfolgen.

Unverzüglich bedeutet dabei “ohne schuldhafte Verzögerung seitens des für die Verarbeitung Verantwortlichen”. Je nach Aufwand kann daher auch eine gewisse Bearbeitungszeit noch ohne schuldhafte Verögerung in diesem Sinne sein. In der Regel wird von 72 Stunden ausgegangen.

ABER: In der gängigen Rechtsprechung wird dem Anbieter (in Ausnahmefällen und bei guter Begründung, die berechtigt sein muss) ein maximaler Prüfzeitraum von bis zu vier Wochen eingeräumt. 

Wann muss nicht gelöscht werden?

Eine Löschung muss dann nicht erfolgen, wenn die Verarbeitung der Daten einer legitimen öffentlichen Aufgabe oder dem öffentlichen Interesse dient (z.B. Straftat).

Sie muss auch nicht erfolgen, wenn eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht der Löschung entgegensteht, z.B. bei der Buchhaltung. Dann ist allerdings nach dem Ablauf der Frist zu löschen.

Löschung eines Datensatzes

Für die Löschung eines Datensatzes im Backend von aula gehen sie nach diesen Schritten vor:

Unter “Gruppen & Nutzer” suchen Sie den entsprechenden User und klicken auf das Mülleimer-Symbol. Nach der Bestätigung des Dialogs wird der User endgültig gelöscht. Vorherige Beiträge des Users sind dann nicht mehr unter dem vorherigen Usernamen verzeichnet, sondern unter einem randomisiert erstellen Kürzel. 

Gleichzeitig setzen Sie uns unter Nennung des betroffenen Datensatzes in Kenntnis, sodass wir auch alle weiteren personenbezogenen Daten auf unseren Servern löschen können. Kontakt: support@aula.de

Wichtig ist, dass Sie bei vollzogener Löschung den Anfragenden in Kenntnis setzen, dass die Daten gelöscht sind. Hierfür gibt es eine Informationspflicht.